TEMPORARY RESIDENCE VISA

Was ist ein Visum?

Jedes Land hat das Hoheitsrecht zu entscheiden, wer das Gebiet betreten darf oder nicht. Der Zweck eines Visums ist die ordnungsgemäße Überprüfung von Antragstellern einerseits, so dass unerlaubte Personen und unerwünschte Personen in die Republik Südafrika nicht eingelassen werden, und andererseits genehmigten Antragstellern am südafrikanischen Grenzübergang die Einreise zu ermöglichen. Visa stellen notwendige Informationen an den Einreisebeamten bereit, um sicherzustellen, dass Antragsteller für den richtigen Zweck und Zeitraum in die Republik Südafrika eingelassen werden.

Der Besitz eines Visums garantiert dem Inhaber keine automatische Einreise in die Republik Südafrika. Ein Visum erlaubt dem Inhaber nur die Reise zur Republik Südafrika anzutreten und am Grenzübergang wird durch einen Einreisebeamten überprüft, ob er die (Einreise)bestimmungen des „Immigration Act, 2002 (Act No. 13 of 2002), as amended“ erfüllt.

Wann wird ein im Ausland ausgestelltes befristetes Aufenthaltsvisum (temporary residence visa) gültig?
Besitz eines Visums garantiert dem Inhaber keine automatische Einreise in die Republik Südafrika. Ein befristetes Aufenthaltsvisum, das von einer Auslandsvertretung der Republik Südafrika ausgestellt worden ist, tritt erst nach Einreise in Kraft, dh ein befristetes Aufenthaltsvisum wird  in den Reisepass des Antragstellers eingetragen und gilt nur, wenn ein Einreisestempel am Grenzübergang hinzugefügt wurde und dieses Datum des Einreisestempels ist dann das wirksame Datum.

Arten von befristeten Aufenthaltsvisa (temporary residence visas)

Wie viel kostet ein Visumsantrag?

Wie lange dauert es, ein Visum zu erteilen?

Bei Anträgen für Langzeitvisa kommt es zu Bearbeitungszeiten von 8 Wochen und länger.

Können Visabestimmungen außer Kraft gesetzt werden?
Ja. Auf Antrag kann der südafrikanische Innenminister aus wichtigem Grund jede vorgeschriebene Bestimmung oder Form außer Kraft setzen (siehe https://www.suedafrika.org/downloads/waiver_application.doc). Bitte beachten Sie, dass der Antrag hierfür eingereicht und erst vom südafrikanischen Innenministerium (Department of Home Affairs) in Pretoria genehmigt werden muss, bevor ein Visumantrag gestellt werden kann.

Kann ein Antragsteller einen Einspruch gegen die Entscheidung ein Visum abzulehnen, erheben?
Ja. Ein Antragsteller, der einen Einspruch erheben möchte, muss dies innerhalb von zehn (10) Arbeitstagen nach Erhalt einer solchen Entscheidung beim südafrikanischen Innenministerium (Department of Home Affairs) tun (siehe https://www.suedafrika.org/downloads/appeal_application.doc).

Kann ein Visum für ein Praktikum ausgestellt werden?
Nein. Das ‚Immigration Act, 2002 (Act No. 13 of 2002), as amended‘ erlaubt ausländischen Staatsbürger nicht, Praktika bei Unternehmen und Organisationen in der Republik Südafrika zu absolvieren. Daher können keine Visa für solche ausländische Staatsbürger, einschließlich ausländischer Studenten, deren Studien ein Praktikum vorschreiben, ausgestellt werden (siehe https://www.suedafrika.org/downloads/Internship.doc). 

Wichtiger Hinweis

Konsularabteilung in der Botschaft in Berlin
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin
Email Konsularabteilung:
berlin.consular(at)dirco.gov.za

Konsularabteilung im
Südafrikanischen
Generalkonsulat in München
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Email Konsularabteilung:
munich.consular(at)dirco.gov.za

Die Zahlung der Gebühren ist durch eine elektronische Banküberweisung wenigstens fünf Arbeitstage (5) vor dem Einreichen des Antrags zu leisten. Der Zahlungsnachweis bzw. elektronischer Überweisungsbeleg, ist zusammen mit dem vollständigen Antrag einzureichen.

Die Zahlung der Antragsgebühren kann NICHT bar geleistet werden.

 
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