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Südafrikanische Botschaft
Tiergartenstr. 18, 10785 Berlin
Tel.: +49-30-22073-0
Fax: +49-30-22073-190

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten der Konsularabteilung der Südafrikanischen Botschaft in Berlin und der Konsularabteilung des Südafrikanischen Generalkonsulats in München ( https://www.suedafrika.org/downloads/Business_hours.doc )

Regelungen für Visaangelegenheiten in der Südafrikanischen Botschaft in Berlin

Alle Visumanträge müssen persönlich in der Südafrikanischen Botschaft in Berlin eingereicht werden.  Visumanträge, die per Kurier oder Post eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt und an die Antragstellenden zurückgeschickt.

Anträge für Visa und Genehmigungen (permits) dienstags und donnerstags entgegengenommen. 

 

Das Südafrikanische Generalkonsulat in München nimmt Visaanträge ohne Termin ausschliesslich dienstags an.

Das Südafrikanische Generalkonsulat in München nimmt Visaanträge ohne Termin seit Dienstag, dem 11. April 2023 (sowie jeden Dienstag danach) zwischen 9:00 und 12:00 Uhr an. Die letzte Abgabemöglichkeit besteht um 11:45 Uhr.   

Visaanträge, die nach diesem Datum per Post oder Kurier eingesandt werden, werden nicht mehr angenommen (und zu den Antragstellenden zurückgesandt).

Antragstellende stellen bitte vor ihrem Termin sicher, dass ihre Anträge und sämtliche dazugehörige Dokumente vollständig sind, da die Annahmezeit pro Antrag begrenzt ist. Unvollständige Anträge können nicht akzeptiert werden. 

 

 

“WICHTIG: Die Honorarkonsuln übernehmen keinerlei Konsularaufgaben wie z.B. Visumanträge, Beglaubigung von Dokumenten etc.. Diese Aufgaben werden ausschließlich von der Botschaft der Republik Südafrika in Berlin und vom Generalkonsulat in München übernommen.”

Wichtiger Hinweis

Konsularabteilung in der Botschaft in Berlin
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin
Email Konsularabteilung:
berlin.consular(at)dirco.gov.za

Konsularabteilung im
Südafrikanischen
Generalkonsulat in München
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Email Konsularabteilung:
munich.consular(at)dirco.gov.za

Die Zahlung der Gebühren ist durch eine elektronische Banküberweisung wenigstens fünf Arbeitstage (5) vor dem Einreichen des Antrags zu leisten. Der Zahlungsnachweis bzw. elektronischer Überweisungsbeleg, ist zusammen mit dem vollständigen Antrag einzureichen.

Die Zahlung der Antragsgebühren kann NICHT bar geleistet werden.

 
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