FAQ
Ein vorläufiger deutscher Reisepass mit Lichtbild wird für die Einreise in die Republik Südafrika anerkannt. Dieses Dokument muß ebenso eine Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens eine (1) freie Seite für Sichtvermerke haben.
Ein deutsches Kind benötigt entweder einen Kinderausweis oder Kinderpass mit Lichtbild für die Einreise in die Republik Südafrika. Dieses Dokument muß ebenso eine Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens eine (1) freie Seite für Sichtvermerke haben.
Deutschland ist kein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärtes Gelbfiebergebiet; daher ist für die Einreise in die Republik Südafrika direkt aus Deutschland kein Gelbfieberimpfschein erforderlich.
Ein Gelbfieber-Impfschein ist für die Einreise in die Republik Südafrika allerdings erforderlich, wenn der ausländische Staatsbürger aus eine der folgenden Gelbfiebergebiete in die Republik Südafrika einreist:
AFRIKA
Äthiopien, Äquatorialguinea, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Ruanda, Sambia, Sao Tome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik
SÜDAMERIKA / KARIBIK
Argentinien, Bolivien, Brasilien, Ekuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Paraguay, Peru, Trindad & Tobago, Surinam, Venezuela
Der Gelbfieber-Impfschein ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Staatsbürger in direktem Transit durch ein solches Gebiet gereist ist.
Die aktuellsten Zoll- und Einfuhrbestimmungen für die Republik Südafrika sind von der Zoll- und Einfuhrabteilung der südafrikanischen Botschaft in Brüssel zu erhalten:
http://www.southafrica.be/sars.htm
Informationen sowie das entsprechende Formular für die Beantragung einer Einfuhrgenehmigung für Haustiere in die Republik Südafrika sind entweder von der entsprechenden Fluggesellschaft oder vom 'Department of Agriculture' zu erhalten: http://www.nda.agric.za/ (Website funtioniert besser mit Internet Explorer)
Die Beglaubigung von Unterlagen und Unterschriften von einem südafrikanischen 'Commissioner of Oath' kann entweder bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in München (Tel. 089 231 1630) erledigt werden. Personen, die die Botschaft in Berlin für solche Beglaubigung besuchen, müssen einen Termin vereinbaren.
Personen, die ausserhalb der Republik Südafrika leben, müssen ein südafrikanisches polizeiliches Führungszeugnis direkt von der Zentrale der südafrikanischen Polizei (South African Police Service) in Pretoria beantragen:
http://www.saps.gov.za/_dynamicModules/internetSite/faqBuild.asp?myURL=268
Bitte beachten Sie, dass nur das Formular für Fingerabdrücke bei unserem Büro in Berlin oder beim Generalkonsulat in München (Tel. 089 231 1630) vorhanden ist. Antragsteller, die Ihre Fingerabdrücke bei der Botschaft in Berlin abgeben möchten, benötigen keinen Termin, sondern können die Besuchszeiten (Mo-Fr; 09:00-12:00) nutzen.
Für eine Eheschließung in der Republik Südafrika sind die folgenden Unterlagen von einem ausländischen Staatsbürger erforderlich:
Künftige Brautpaare sollten sich in jedem Fall vom zuständigen Standesbeamten (sog. marriage officer) in der Republik Südafrika, der die eigentliche Zeremonie durchführen wird, beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Vorgehensweise den aktuellen Bestimmungen entspricht. Bei Unsicherheiten, empfehlen wir Ihnen Rechtsberatung vor der Eheschließung zu suchen. Bitte beachten Sie, dass, wenn vom Minister des Innenministerium ernannt, Geistliche und Vertreter des südafrikanischen Innenministeriums (sog. Department of Home Affairs) befähigt sind, Ehen in der Republik Südafrika zu schliessen bzw. als ‚marriage officers’ tätig zu sein.
Nach der Zeremonie müssen das Brautpaar, die zwei Zeugen und der ‚marriage officer’ das Heiratsregister unterschreiben, wonach der ‚marriage officer’ dem Brautpaar eine gekürzte Heiratsurkunde (sog. marriage certificate) kostenlos ausstellt. Der ‚marriage officer’, muss das Heiratsregister an das südafrikanische Innenministerium weiterleiten, um die Eheschließung im Melderegister (sog. National Population Register) aufnehmen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass zur Anerkennung einer Eheschließung in Deutschland eine ungekürzte Heiratsurkunde (sog. full marriage certificate) mit ‚Apostille’ vorzulegen ist; dieses Dokument kann nach Rückkehr auch über die Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in München beantragt werden.
Weitere allgemeine Informationen über Eheschließung in der Republik Südafrika sind auch auf der Webseite des südafrikanischen Innenministerium zu erhalten:
http://www.home-affairs.gov.za/Marriage_certificates.html
Für die Rückerstattung einer Barhinterlegung sind folgenden Unterlagen einzureichen:
Für die Begleichung des Bussgelds wegen versäumter Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sind folgenden Unterlagen pro Person einzureichen:
Der o.g. Bussgeld kann auf folgendes Bankkonto überweisen werden:
| Kontoinhaber: Südafrikanische Botschaft Kontonummer: 2618924 Bankleitzahl: 10040000 Bank: Commerzbank AG Berlin |