FAQ
Häufig gestellte Fragen zu Konsularangelegenheiten
1.Vorläufiger deutscher Reisepass
Ein vorläufiger deutscher Reisepass mit Lichtbild wird für die Einreise in die Republik Südafrika anerkannt. Dieses Dokument muß ebenso eine Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens eine (1) freie Seite für Sichtvermerke haben.
2. Deutscher Kinderausweis und Kinderreisepass
Ein deutsches Kind benötigt entweder einen Kinderausweis oder Kinderpass mit Lichtbild für die Einreise in die Republik Südafrika. Dieses Dokument muß ebenso eine Gültigkeit von mindestens dreißig (30) Tagen über die Ausreise aus der Republik Südafrika hinaus und mindestens eine (1) freie Seite für Sichtvermerke haben.
3. Gelbfieber-Impfschein
Deutschland ist kein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärtes Gelbfiebergebiet; daher ist für die Einreise in die Republik Südafrika direkt aus Deutschland kein Gelbfieberimpfschein erforderlich.
Ein Gelbfieber-Impfschein ist für die Einreise in die Republik Südafrika allerdings erforderlich, wenn der ausländische Staatsbürger aus eine der folgenden Gelbfiebergebiete in die Republik Südafrika einreist:
AFRIKA
Äthiopien, Äquatorialguinea, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, , Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik,
SÜDAMERIKA
Bolivien, Brasilien, Ekuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Peru, Surinam, Venezuela
Der Gelbfieber-Impfschein ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Staatsbürger in direktem Transit durch ein solches Gebiet gereist ist.
4. Zoll- und Einfuhrbestimmungen
Die aktuellsten Zoll- und Einfuhrbestimmungen für die Republik Südafrika sind von der Zoll- und Einfuhrabteilung der südafrikanischen Botschaft in Brüssel zu erhalten:
Tel.: +32 2 285 4413
Fax: +32 2 280 0963
E-mail: sars.brussels@skynet.be
5. Einfuhr von Haustieren
Informationen sowie das entsprechende Formular für die Beantragung einer Einfuhrgenehmigung für Haustiere in die Republik Südafrika sind entweder von der entsprechenden Fluggesellschaft oder vom 'Department of Agriculture' zu erhalten: http://www.nda.agric.za/ (Website funtioniert besser mit Internet Explorer)
6. Beglaubigung von Unterlagen und Unterschriften von einem südafrikanischen 'Commissioner of Oath'
Die Beglaubigung von Unterlagen und Unterschriften von einem südafrikanischen 'Commissioner of Oath' kann entweder bei der Botschaft in Berlin oder beim Generalkonsulat in München (Tel. 089 231 1630) erledigt werden. Personen, die die Botschaft in Berlin für solche Beglaubigung besuchen, müssen einen Termin vereinbaren.
7. Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnis für die Republik Südafrika
Personen, die ausserhalb der Republik Südafrika leben, müssen ein südafrikanisches polizeiliches Führungszeugnis direkt von der Zentrale der südafrikanischen Polizei (South African Police Service) in Pretoria beantragen:
http://www.saps.gov.za/_dynamicModules/internetSite/faqBuild.asp?myURL=268
Bitte beachten Sie, dass nur das Formular für Fingerabdrücke bei unserem Büro in Berlin oder beim Generalkonsulat in München (Tel. 089 231 1630) vorhanden ist. Antragsteller, die Ihre Fingerabdrücke bei der Botschaft in Berlin abgeben möchten, benötigen keinen Termin, sondern können die Besuchszeiten (Mo-Fr; 09:00-12:00) nutzen.
8. Eheschließung in der Republik Südafrika
Für eine Eheschließung in der Republik Südafrika sind die folgenden Unterlagen von einem ausländischen Staatsbürger erforderlich:
- gültiger Reisepass mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Südafrika z.B. Besuchergenehmigung (sog. visitor’s permit) im Falle von ausländischen Staatsbürgern, die für Urlaubszwecke eingereist sind (die entsprechenden Einreisebestimmungen sind auf Anfrage von unserem Büro zu erhalten); eine Mindesaufenthaltsdauer als Voraussetzung für eine Eheschließung ist nicht vorgesehen;
- im Falle einer vorherigen Ehe Nachweis über die rechtskräftige Scheidung oder den Tod eines Ehepartners zusammen mit einer beglaubigten Übersetzung in englischer Sprache.
Künftige Brautpaare sollten sich in jedem Fall vom zuständigen Standesbeamten (sog. marriage officer) in der Republik Südafrika, der die eigentliche Zeremonie durchführen wird, beraten lassen, um sicherzustellen, dass die Vorgehensweise den aktuellen Bestimmungen entspricht. Bei Unsicherheiten, empfehlen wir Ihnen Rechtsberatung vor der Eheschließung zu suchen. Bitte beachten Sie, dass, wenn vom Minister des Innenministerium ernannt, Geistliche und Vertreter des südafrikanischen Innenministeriums (sog. Department of Home Affairs) befähigt sind, Ehen in der Republik Südafrika zu schliessen bzw. als ‚marriage officers’ tätig zu sein.
Nach der Zeremonie müssen das Brautpaar, die zwei Zeugen und der ‚marriage officer’ das Heiratsregister unterschreiben, wonach der ‚marriage officer’ dem Brautpaar eine gekürzte Heiratsurkunde (sog. marriage certificate) kostenlos ausstellt. Der ‚marriage officer’, muss das Heiratsregister an das südafrikanische Innenministerium weiterleiten, um die Eheschließung im Melderegister (sog. National Population Register) aufnehmen zu lassen.
Bitte beachten Sie, dass zur Anerkennung einer Eheschließung in Deutschland eine ungekürzte Heiratsurkunde (sog. full marriage certificate) mit ‚Apostille’ vorzulegen ist; dieses Dokument kann nach Rückkehr auch über die Botschaft in Berlin oder das Generalkonsulat in München beantragt werden.
Weitere allgemeine Informationen über Eheschließung in der Republik Südafrika sind auch auf der Webseite des südafrikanischen Innenministerium zu erhalten:
http://www.home-affairs.gov.za/civil_marriage.asp
9. Rückerstattung einer Barhinterlegung
Für die Rückerstattung einer Barhinterlegung sind folgenden Unterlagen einzureichen:
- Reisepass des Antragstellers im Original zum Beleg entweder der Rückkehr aus der Republik Südafrika oder der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung;
- die von unserem Büro oder von einem Büro des Innenministerium (Department of Home Affairs) ausgestellte Quittung über die Barhinterlegung im Original (Bitte beachten Sie, dass ohne diese Quittung im Original die Barhinterlegung nicht erstattet werden kann);
- Kontaktdetails des Antragstellers und Bankverbindung für die Rücküberweisung der Barhinterlegung;
- ein als per Einschreiben frankierter Umschlag (Din-A5 Grösse versehen mit €3,50 Porto) für die Rücksendung des Reisepasses (nicht erforderlich bei Antragstellern, die die o.g. Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag von 09:00 bis 12:00) abgeben).
10. Begleichung des Bussgelds wegen versäumter Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung
Für die Begleichung des Bussgelds wegen versäumter Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung sind folgenden Unterlagen pro Person einzureichen:
- Reisepass im Original, um die Begleichung des Bussgeldes einzutragen;
- bei der Ausreise ausgestelltes Formular BI-1731 bzgl. des Bussgelds wegen versäumter Verlängerung einer Aufenthaltsgenehmigung;
- ein als per Einschreiben frankierter Umschlag (Din-A5 Grösse versehen mit €3,50 Porto) für die Rücksendung des Reisepasses (nicht erforderlich bei Antragstellern, die die o.g. Unterlagen persönlich während der Öffnungszeiten (Montag Freitag von 09:00 bis 12:00) abgeben).
- Nachweis der Begleichung des Bussgeldes in Höhe von R1.000,- = €90,13; R1.500,- = €135,20; R3.000,- = €270,40
Der o.g. Bussgeld kann auf folgendes Bankkonto überweisen werden:
| Empfänger: Kontonummer: Bankinstitut: BLZ: | Botschaft der Republik Südafrika |
Häufig gestellte Wirtschaftsfragen
Auto
Privat das Auto nach SA nehmen?
Nur Rechtslenker erlaubt!
Linkslenker nur mit Zollkennzeichen maximal 12 Monate
Import Permit benötigt:
Antrag stellen beim International Trade Administration Commission ITAC.
Info siehe www.itac.org.za
Arbeit
Sie suchen Arbeit in SA?
Arbeitsvermitlungen ansprechen
www.aardvark.co.za; search: employment agencies
Außenhandelsinformationen
Branchen-, Marktinfo aus Südafrika gesucht
exportmail(at)bfai.de ; www.bfai.de
Deutsche Firmen in SA
Informationen von / über Niederlassungen in SA verfügbar
www.bfai.de
Deutsche Handelskammer
Zuständig für Südafrika und weitere Länder
www.germanchamber.co.za
Devisenfragen/Geldtransfer
Sie wollen ein Konto in Südafrika eröffnen;
Nur durch persönliche Anwesenheit in SA möglich.
Exporte Sie wollen nach Südafrika exportieren
www.germanchamber.co.za; www.sacob.co.za
Gebrauchtkleidungsspenden
Gebrauchtkleidungsspenden nach SA
Import Permit benötigt: Antrag stellen bei der International Trade Administration Commission ITAC.
Info siehe www.itac.org.za
Geschenkpakete
Versand an Privatleute in SA?
Nur bis R400 zollfrei für Empfänger!
Immobilienkauf
Standardinformationen und Maklerangaben
wirtschaft(at)suedafrika.org
Investitionen
Gibt es staatliche Fördermittel/ Investitionsanreize?
Ja, Info von wirtschaft(at)suedafrika.org; www.safrica.info
Lebensmitteleinfuhr, -pakete
Sind Lebensmittelimporte bei Reisen nach SA erlaubt
Nein; keine Nichtkonserven/Frischwaren
Ministerien / Regierung
Informationen von / über SA Ministerien www.gov.za
MwSt/VAT-Rückerstattung in SA
Wohin wenden, wenn MwSt nicht mehr in SA zurückerstattet bekommen
Tel:+27-11-4847530: Fax:+27-11-4842952
Praktika
Wer vermittelt Praktikastellen, -informationen?
A.I.S.E.C. Lokalkommittee Köln E-mail: afriglobe(at)gmx.de
(INISA) e.V. info(at)inisa.de; www.inisa.de
Deutsch-Südafrikanisches Jugendwerk Email dsjw(at)dsjw.de
info(at)zav.de
Reiseinformationen
Diverse Fragestellungen für Privatreisen
www.southafricantourism.de
Rechtsberatung
deutschsprachige Anwälte in SA oder
deutsche Wirtschaftsrechtsanwälte mit südafrikansichem Recht
wirtschaft(at)suedafrika.org oder
Deutsche Botschaft, Pretoria,
Email: germanembassypretoria(at)gonet.co.za
Statistiken
Öffentlicher Zugang zu SA Statistiken
www.statssa.org.za
Sie wollen als Tourist südafrkanische Rand importieren oder exportieren?
Erlaubt sind der Import&Export von R5000 in Banknoten, bei Travellers Checks in SA Rand keine Import Begrenzung; Export von Fremdwährung nur in dem Maße wie vorher importiert oder in Form von Travellers Checks als Gegenwert eingetauscht (Umtausch-Quittungen aufbewahren)
Unternehmengründung
Sie wollen sich in SA selbständig machen?
Eigenkapitalbedarf von derzeit 2,5 Mio Rand;
Department of Home Affairs; Anträge stellen über
Konsularabt. Botschaft (berlin.consular(at)foreign.gov.za);
Immigration agents (www.aipsa.co.za Immigration Practicioners ohne Rechtsanwaltsstatus) oder
in SA zugelassene Rechtsanwälte (Quellen s.o.)
Waffentransport
Wie Jagdwaffen nach SA transportieren:
separat vom Handgepäck
Ausfuhrbescheinigung nötig; Airline kontaktieren
Zollfragen
Südafrikanische Einfuhrzölle
Ihre örtliche IHK; oder
Counsellor Customs & Excise, SAEmbassy
Brussels: eurosars(at)skynet.be
konsular
|+| Visum
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger
|+| Daueraufenthalt
Voraussetzungen
|+| FAQ
Informationen zu Themen wie Eheschließung, Beglaubigungen von Unterlagen, …
sa_fast_facts
|+| www.southafrica.info
Hier erhalten Sie aktuelle Informationen über das Land, die Menschen, das Bruttosozialprodukt, die Inflationsrate, Infrastruktur, Rohstoffvorkommen, wirtschaftliche Sektoren ... und viele Gründe, Südafrika zu besuchen.