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Die Regierung setzt sich aus nationalen, provinzialen und kommunalen Ebenen zusammen, die zwar unabhängig sind, aber dennoch zusammenhängen und -wirken. Die Gewalten der Gesetzgebung (Legislative), der Regierung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) sind voneinander getrennt. Die Verfassung der Republik Südafrika von 1996 (Gesetz 108 von 1996) wurde am 4. Dezember 1996 vom Verfassungsgericht bestätigt und trat am 4. Februar 1997 in Kraft. Keine Gesetz und keine Handlung der Regierung kann die Verfassung außer Kraft setzen. Die Verfassung Südafrikas ist eine der fortschrittlichsten der Welt und international hoch angesehen.
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