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Südafrikanische Botschaft
Tiergartenstr. 18, 10785 Berlin
Tel.: +49-30-22073-0
Fax: +49-30-22073-190
Besuchszeit Botschaft
Mo-Fr 08:00-12:45/13:30-16:30 Uhr

Besuchszeit Konsularabteilung
Visum, SA Citizen Services
Mo-Fr 09:00-12:00 Uhr

Visum (max. 90 Tage)

Jedes Land hat das Hoheitsrecht zu entscheiden, wer das Gebiet betreten darf oder nicht. Der Besitz eines Visums garantiert dem Inhaber keinen automatischen Zutritt in die Republik Südafrika. Ein Visum erlaubt dem Inhaber nur die Reise zur Republik Südafrika anzutreten und am Grenzübergang durch einen Einreisebeamten überprüfen zu lassen, ob er die (Einreise)bestimmungen des „Immigration Act, 2002 (Act No. 13 of 2002), as amended“ erfüllt.

Der Zweck eines Visums ist die ordnungsgemäße Überprüfung von Antragstellern einerseits, so dass unerlaubte Personen und unerwünschte Personen in die Republik Südafrika nicht zugelassen werden, und andererseits die Einreise von genehmigten Antragstellern am südafrikanischen Grenzübergang zu ermöglichen. Visa stellen notwendige Informationen an den Einreisebeamten bereit, um zu sichern, dass Antragsteller für den richtigen Zweck und Zeitraum in die Republik Südafrika zugelassen werden.

Visaanträge werden bei südafrikanischen Auslandsvertretungen bearbeitet und Visa müssen in den Reisepässe der Antragsteller eingetragen werden, bevor die Reise in die Republik Südafrika angetreten wird. Visa werden nicht bei der Ankunft am südafrikanischen Grenzübergang ausgestellt. Ausländischen Staatsbürgern, die ohne Visa ankommen, wird die Einreise in die Republik Südafrika verweigert und sie können gemäß der Gesetzgebung zurückgewiesen werden.

Bitte beachten Sie, dass Staatsbürger, die Inhaber diplomatischer, offizieller oder normaler Reisepässe oder Reisedokumente bestimmter Länder, Gebiete und internationalen Organisationen sind, von der südafrikanischen Visumspflicht befreit sind (siehe Formular (pdf) Einreisebestimmungen für Inhaber von Reisepässen oder Reisedokumenten, die von der südafrikanischen Visumspflicht befreit sind). Solche ausländische Staatsbürger sind allerdings nur für Aufenthaltszwecke, für die eine Besuchergenehmigung (sog. visitor’s permit) ausgestellt werden kann und für den festgelegten Zeitraum von der Visumpflicht befreit.

Folgende Formulare sind im pdf-Format:

  1. Inhaber von Reisepässen oder Reisedokumenten, die von der südafrikanischen Visumspflicht befreit sind
  2. Einreisebestimmungen für Inhaber von Reisepässen oder Reisedokumenten, die von der südafrikanischen Visumspflicht befreit sind
  3. Einreisebestimmungen für deutsche Staatsbürger
  4. Visumsantrag
  5. Transitvisum

wichtiger_hinweis

Konsularabteilung in der Botschaft in Berlin

 

Email Konsularabteilung:
berlin.consular(at)foreign.gov.za
Fax Konsularabteilung:
+49-30-22073-202

 

Antragsteller, die in Bayern oder Baden-Württemberg wohnhaft sind, senden bitte ihre Anträge, sowie die jeweiligen Gebühren und Barhinterlegungen an das südafrikanische Generalkonsulat in München:

Südafrikanisches Generalkonsulat
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München

Tel.: 089 231 163 0
Fax: 089 231 163 53
Email: munich.consular(at)foreign.gov.za

South African Department of Home Affairs
 
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